To the top button
Faire un don

Occasion pour le don

Occasion du don

Naissance

  • Naissance
  • Anniversaire
  • Autre

Je fais un don

Intervalle de don

Une fois par mois

  • Une fois par mois
  • Chaque trimestre
  • Chaque semestre
  • Une fois par an

Montant

CHF

Bitte Betrag wählen oder eingeben

Nous vous remercions du soutien que vous apportez aux programmes de la Fondation SOS Village d’Enfants Suisse par votre don.

Testament, Erbschaften & Legate - Hinterlassen Sie Bleibendes

Dank einer Erbschaft oder einem Legat ist es möglich, Projekte für Kinder zu finanzieren, die sonst nicht realisierbar wären.

Über das Lebensende hinweg Gutes tun

  • Egal ob gross oder klein: Sie helfen Kindern in Not langfristig 
  • Sie nutzen Ihren Handlungsspielraum im Testament: Verleihen Sie Ihrem letzten Willen Ausdruck 
  • Alles ist geregelt: Klarheit schafft Zufriedenheit  
  • Ohne Abzug: SOS-Kinderdorf ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit 
Download Nachlass-Broschüre

Berücksichtigen Sie SOS-Kinderdorf in Ihrem Testament

  • Erbschaft: Ihre nächsten Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil Ihres Nachlasses. Neben dem Pflichtteil können Sie über eine freie Quote verfügen und beispielsweise SOS-Kinderdorf als Miterben berücksichtigen.    
  • Legat: Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie SOS-Kinderdorf mit einer Bar- oder Sachspende (z.B. eine Liegenschaft) berücksichtigen. Der Erlös aus einer Sachspende versetzt SOS-Kinderdorf in die Lage, Projekte zu finanzieren. Das Anrecht Ihrer nächsten Angehörigen bleibt bei einem Vermächtnis bestehen.   
Persönliche Erbsituation berechnen

Praktische Informationen rund um Testament und Erbrecht

Ihre persönliche Erbsituation

Gesetzliche Erbfolge? Pflichtteil? Freie Quote? – Wie regelt das Gesetz Ihre Erbsituation? - Nutzen Sie den anonymen und kostenlosen Testament-Generator.  Sie erhalten innert Kürze eine Übersicht über Ihre persönliche Erbsituation und erfahren, welche Gestaltungs-möglichkeiten Ihnen offenstehen. Gegebenenfalls kann der Rat einer Fachperson weitere Möglichkeiten aufzeigen (kostenlose Erstberatung durch Erbrechtsspezialisten im Wert von CHF 300.00).

Gut zu wissen: Eine Revision des Erbrechts trat im Januar 2023 in Kraft (Beschluss Bundesrat 19.5.21) und hat u.a. die freie Quote erhöht und Pflichtteile gesenkt.

 

Gerne klären wir Ihre Fragen im persönlichen Gespräch.